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Der Hallenplatz wird von maximal 4 Spielern bespielt, ausgenommen Trainerstunden und Übungsstunden der Tennisvereine
und des Württembergischen Tennisbundes.
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Die Halle darf nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden.
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Das Rauchen ist in der Halle verboten.
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Für durch höhere Gewalt auftretende Schäden oder Ereignisse, die den Spielbetrieb nicht zulassen oder einschränken,
haftet der TSC Renningen nicht.
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Für im Abonnement oder einzeln gebuchte Hallenstunden, die nicht wahrgenommen werden,
wird weder eine Rückvergütung erteilt, noch können hierfür kostenlose Ersatzstunden an
anderen Tagen oder zu anderen Zeiten wahrgenommen werden. Eine Weitergabe solcher
Ausfallstunden an Interessierte ist jedoch zulässig. Über das Hallenstunden-Buchungsbüro des
TSC können diese Stunden auch als verfügbar gekennzeichnet werden. Sofern diese Stunden
neu vermietet werden können, wird der Mieterlös dem ursprünglichen Abonnenten/Bucher
vergütet.
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Der TSC kann gebuchte Hallenstunden nur aus triftigem Grund verlegen (z.B. wegen Hallenrenovierung, Verbandsspiel).
In diesem Fall kann der Mieter verfügbare Ersatzstunden ohne Berechnung buchen, oder sich diese Stunden rückvergüten
lassen.
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Das Spielen in der Halle ohne korrekte Buchung des Platzes vor Spielbeginn ist nicht zulässig. In jedem Fall
wird zum hierfür fälligen Einzelstundenbetrag ein Zuschlag von 100% zur Deckung der Verwaltungskosten erhoben.
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Für Turniere, Verbandsspiele und Verlagerung des offiziellen Vereinstrainings (Bei Regen, nur in der Sommersaison),
sowie bei anfallenden Renovierungen oder Reparaturen können gebuchte Abonnements oder Einzelstunden storniert werden.
Der dafür gezahlte Betrag wird erstattet.
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Bei Verstößen gegen die Hallen- und Buchungsordnung wird ein sofortiges Spielverbot erteilt. .
TSC Renningen e.V.
Der Vorstand
Stand: 28.04.2008
