TENNIS-SPORTCLUB
RENNINGEN e.V.
Kontakt

Tennis-Sportclub Renningen

Gottfried-Bauer-Str. 50
71272 Renningen
Deutschland

Tel.: 07159 6135
Fax: 07159 901358

E-Mail:
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Spiel- und Platzordnung

Tenniskleidung

Die Tenniskleidung soll den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechen. Die Plätze dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden.

Spielberechtigung

Während der Spielsaison hat jedes aktive und jugendliche Mitglied mit gültigem Spielausweis das Recht, im Rahmen dieser Spiel- und Platzordnung auf den Plätzen Tennis zu spielen. Die ausgegebenen Spielausweise behalten über das Jahr hinaus bis auf Widerruf ihre Gültigkeit. Sie sind insbesondere bei Passivierung oder Erlöschen der Mitgliedschaft an den TSC zurückzugeben.

Platzbelegung

Alle Spieler sind verpflichtet, vor Spielbeginn mit Ihren Spielausweisen auf der Zeitentafel gewünschte (und noch freie) Plätze zu belegen und in den Belegungsplan einzutragen. Die Belegung muss mit zwei (Einzel) bzw. vier (Doppel) Spielausweisen über die ganze Dauer des Spiels erfolgen. Belegt werden maximal 60 Minuten.
Auf den Plätzen 1 - 6 kann an Werktagen (Mo-Fr) vorbelegt werden, allerdings nur am selben Tag. Für Forderungsspiele dürfen diese Plätze bis zu eine Woche im Voraus über den Sportwart im Plan reserviert werden.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen kann die Platzbelegung nur von auf der Anlage bis zum Spielbeginn anwesenden Mitgliedern und nur für sie selbst erfolgen. Diese Regelung gilt für die Plätze 7, 9 und 10 an allen Tagen.
Forderungsspiele sind an allen Werktagen auf den Plätzen 1 bis 6 möglich. Anderweitige Platzwünsche sind vorab mit dem zuständigen Sportwart abzustimmen. Platzbelegungen für Mannschaftstraining, Trainer, Verbandsspiele etc sind im Belegungsplan ausgewiesen. Für den allgemeinen Spielbetrieb sollen dabei immer mindestens zwei Plätze freigehalten werden, an Werktagen zusätzlich mindestens zwei Plätze für Vorbelegungen. Ausnahmen sind mit dem Vorstand oder dem Sportwart abzustimmen.
Sind die Spieler 10 Minuten nach vorbelegtem Spielbeginn nicht anwesend oder haben den Spielbetrieb nicht aufgenommen, kann über den Platz anderweitig verfügt werden. Auf der Anlage anwesende, spielberechtigte Mitglieder haben das Recht, von den Spielern, die keine oder keine ordnungsgemäße Platzbelegung auf der Zeitentafel und dem Belegungsplan vorgenommen haben, die Freigabe des Platzes zu verlangen.
Mannschaftsspieler/innen können an den Tagen, an denen für ihre Mannschaften Trainingszeiten reserviert sind, keine Vorbelegung für einen anderen Platz vornehmen. Ebenso können Mitglieder, die eine Trainerstunde gebucht haben, keine Vorbelegung eines anderen Platzes für diesen Tag vornehmen. Sie sind verpflichtet, sich im Belegungsplan einzutragen und ihren Spielausweis auf der Zeitentafel zu stecken.

Spieldauer

Jedes spielberechtigte Mitglied hat Anspruch auf 55 Minuten Spieldauer pro Tag für ein Einzel- oder Doppelspiel. Diese Spieldauer darf nur überschritten werden, wenn freie Plätze verfügbar sind. Bei starkem Andrang sind Doppelspiele anzustreben.

Platzeinrichtungen

Instandsetzung und Freigabe: Die Mannschaften setzen die ihnen zugeteilten Plätze zu Saisonbeginn instand. Sie sind während der gesamten Saison für die Platzinstandhaltung verantwortlich. Die Plätze werden vor Saisonbeginn durch Trainingseinheiten auf ihren Spielzustand getestet und vom technischen Leiter nach Überprüfung für den allgemeinen Spielbetrieb freigegeben. Plätze, auf denen die Netze durchhängen oder die durch Aushang oder sonstige Kennzeichnung gesperrt sind, dürfen nicht bespielt und Netze nicht eigenmächtig gespannt werden.
Platzpflege: Vor Spielbeginn ist der Platz bei Bedarf von den Spielern zu bewässern. Nach dem Spiel ist der gesamte Platz (bis zu den Rändern) abzuziehen. Die Geräte sind ordnungsgemäß aufzuhängen.

Zugangsregelungen

Jedes Mitglied sowie jeder Hallenmieter erhält auf Wunsch leihweise gegen Hinterlegung von 20.00 Euro einen Schlüssel, der für die Zugangstüren des Clubhauses bzw. der Hallen geeignet ist.
Für Ausschussmitglieder, Trainer etc. bestehen erweiterte Zugangsberechtigungen zu Büro, Technikraum, Magazin etc. Bei Verlust dieser Sonder-Schlüssel ist der Vorstand unverzüglich zu unterrichten.

Jugendmitglieder

Jugendlichen (ausgenommen Berufstätige und Ganztagesschüler) stehen die Plätze von Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr sowie Platz 7 ganztägig zur Verfügung. Abgesehen von Platz 7 können Jugendliche nach 17.00 Uhr mit Erwachsenen spielen, sofern diese den Platz zuvor ordnungsgemäß belegt haben.
An Wochenenden und Feiertagen dürfen Jugendliche die Plätze 9 und 10 nach dem gültigen Belegungs-Modus belegen. Die Kleinfeldplätze und der Hartplatz stehen an allen Tagen vorrangig den Jugendmitgliedern zur Verfügung.

Gastspieler

Gastspieler sind passive und Nichtmitglieder. Sie können in der Sommersaison auf der Tennisanlage des TSC bis zu 4 Stunden mit Mitgliedern spielen und darüber hinaus an Werktagen bis 17 Uhr beliebig viele Trainerstunden nehmen. Dazu müssen sie sich im Platzbelegungssystem registrieren. Gastspieler dürfen nur mit aktiven Mitgliedern und Trainern spielen.
Zu Spielbeginn müssen der Spielausweis des Mitgliedes und ein Spielausweis Gast an der Belegungstafel gesteckt und die Namen im Belegungsplan eingetragen sein. Die Platzgebühr beträgt für passive Mitglieder 5,00 (Erwachsene) bzw. 2,50 Euro (Jugendliche bis 18 Jahre) und bei Nichtmitgliedern für Erwachsene 7,-- Euro und für Jugendliche bis 18 Jahre 3,50 Euro pro Stunde und ist mittels Lastschrifteinzug zu bezahlen. Entsprechende Formulare liegen aus. Für genehmigte Trainerstunden entfällt die Gastspielergebühr.
Werden in der Sommersaison Trainerstunden in die Halle verlegt, ist dafür eine Gebühr von 2,50 Euro pro Stunde zu zahlen. Diese Gebühr entfällt für das TSC-Jugendtraining und für das Training der Aktiven-Mannschaften (Herren und Damen). Der Trainer trägt alle verlegten Stunden in die Hallenbelegungspläne ein. Er ist für die Bezahlung dieser Gebühr verantwortlich und erteilt für die Sammel-Abbuchung zum Ende der Sommersaison eine Einzugsermächtigung.

Allgemeines

Kleinkinder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden.
Tiere dürfen nicht mit auf die Tennisplätze, in die Hallen, Umkleidekabinen oder in die Clubräume mitgenommen werden. Hunde sind auf der Clubanlage anzuleinen.
Fahrräder sind grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Sie dürfen innerhalb des Clubgeländes nur geschoben werden.
Im Clubhaus und in den Hallen ist Rauchen auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 4. März 2005 untersagt. Ausgenommen davon sind geschlossene Veranstaltungen.
Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung werden mit einer Geldbuße von 25,-- Euro geahndet. Bei Nichtbezahlung innerhalb einer vom Vorstand festgelegten Frist oder bei mehrfachen Verstößen kann dem Mitglied der Spielausweis entzogen werden. Weitere Schritte des Vereins bleiben vorbehalten.
Der Sportausschuss kann jederzeit Änderungen der Spiel- und Platzordnung vornehmen. Mitglieder, die eine Änderung wünschen, können dies schriftlich beim Ausschuss beantragen. Über Änderungen werden die Mitglieder mit einem Aushang an der Platzbelegung informiert.


Gültig ab Mai 2009


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